 | Die
Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern erfolgt je
Wohnung nach individuellen Regelungen (siehe Seite "Zeiten/Preise"). Der Mieter trägt aus hygienischen
Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. |
 | Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch eine Terrasse mit Gartenmöbeln sowie einen
zur Ferienwohnung gehörigen Gartenanteil nutzen. Hierbei dürfen die Gäste der
Nachbarwohnungen nicht beeinträchtigt werden. |
 | Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind
pfleglich zu behandeln. Der Hausverwalterin ist während der Mietzeit Zutritt zur
Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom
Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Im
übrigen gilt die in der Ferienwohnung ausgehängte Hausordnung. |
 | Der Mieter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen Unterkunft gewähren.
Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere
sind in Wohnung 1 und 5 nicht gestattet, für Wohnung 2 - 4 nur auf Vereinbarung. Eine
Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet! |
 | Die Vermietung erfolgt für einen privaten Wohnungseigentümer. Die Vermittlerin
erklärt, von diesen Eigentümern zum Abschluss dieses Mietvertrages bevollmächtigt zu
sein und weist dies dem Mieter auf Anforderung nach. Die Benutzung der Ferienwohnung und
der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche des Mieters
aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümer als
Vertragspartner. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt
verursacht werden. |
 | Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch
ihn verursachte Schäden unverzüglich an die Hausverwalterin zu melden und zu ersetzen.
Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden,
die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind. |
 | Vor Ort ist eine Kaution von 100 Euro bei der Hausverwalterin zu hinterlegen. Diese
Kaution wird bei der Abreise zurückgezahlt, soweit keine Schäden in oder an unserem
Objekt vorliegen. Eventuell höhere Schadenersatzansprüche werden durch die Einbehaltung
der Kaution nicht gegenstandslos. |
 | Als Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen vereinbart. |
 | Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bewirkt nicht die
Ungültigkeit des gesamten Mietvertrages. |